Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Automorphose und dem Besteller gelten die unten aufgeführten AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht und ist in den Geschäftsräumen der Automorphose deutlich sichtbar ausgehängt. Für die gesamte Geschäftsbeziehung der Parteien gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn Automorphose sie schriftlich akzeptiert hat.
§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag
2.1 Der Auftraggeber erteilt Automorphose den Auftrag zur Herstellung der im individuellen Vertrag vereinbarten Dienstleistungen. Der Vertrag kommt zustande, sobald der vom Auftraggeber erteilte Auftrag von Automorphose mittels unterschriebener Auftragsbestätigung bestätigt wurde, oder Automorphose mit der Erstellung des Werkes beginnt.
2.2 Automorphose nimmt ausschließlich schriftliche (Fax-, Brief-, Online-) Bestellungen zu den aktuellen Konditionen an, die sie zum Zeitpunkt der Bestellung auf Druckschriften bzw. im Internet veröffentlicht hat. Sollte die Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich Automorphose den Rücktritt vom Vertrag, oder eine Vertragsanpassung vor.
2.3 Ist bestellte Ware, oder eine vereinbarte Dienstleistung wegen von Automorphose nicht zu vertretender Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, wie Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, wie z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien sowie wegen anderer Fälle höherer Gewalt sowohl bei Automorphose als auch bei Vorlieferanten nicht lieferbar oder stehen entgegen vertraglicher Zusagen erforderliche Lieferanten oder Fachkräfte nicht zur Durchführung der Bestellung zur Verfügung, ist Automorphose berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Teillieferungen sind zulässig und ein jeweils selbstständiger Vorgang.
2.4 Automorphose verpflichtet sich, den Besteller unverzüglich nach Bekanntwerden einer Lieferschwierigkeit zu informieren. Im Fall des Rücktritts nach Ziffer 2.3 verpflichtet sich Automorphose, etwa schon erhaltene Zahlungen des Bestellers unverzüglich zurückzuzahlen.
Besteller können den mit der Bestellung abgeschlossenen Auftrag/Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Bestellung schriftlich per FAX, Brief oder E-Mail widerrufen, wenn sich die Ware noch nicht im Versand befindet. Bereits erhaltene Ware kann ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach Bestellung ohne Angabe von Gründen zurückgesandt werden, sofern zuvor etwaige der Automorphose entstandene Versandkosten erstattet werden. Der Besteller übernimmt in diesem Falle auch die Kosten der Rücksendung und versendet auf eigene Gefahr. Sollte die Ware unvollständig oder bereits gebraucht worden sein, behält sich Automorphose nach ihrer Wahl einen der Wertminderung entsprechenden Abzug oder die Ablehnung der Rücksendung vor. Vorstehende Widerrufs- und Rücktrittsrechte bestehen nicht bei eigens für den Besteller beschaffter Ware, Sonderanfertigungen, im Auftrag des Bestellers vorgenommenen Arbeiten sowie bei entsiegelter oder per Download heruntergeladener Software.
§ 3 Preise
3.1 Die Lieferung der Waren erfolgt zu den am Tag des Vertragsschlusses gültigen, in der Auftragsbestätigung von Automorphose angegebenen Preisen. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro.
3.2 Der Auftraggeber willigt darin ein, dass Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften und Mahnungen auch auf elektronischem Weg an ihn übermittelt werden können.
3.3 Automorphose behält sich das Recht vor, nach Ablauf eines Zeitraums von mehr als dreißig Tagen zwischen einer Auftragserteilung und Produktionsfreigabe die Preise wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und/oder Erhöhung der Lohnleistungen anzupassen. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 25 % übersteigt.
3.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls zuzüglich der Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung.
3.5 Beim Versand in Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, können zusätzliche Kosten (Transport, Zoll etc.) anfallen, auf die Automorphose keinen Einfluss hat. Etwaige zusätzliche Kosten werden vom Auftraggeber übernommen.
3.6 Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie gegebenenfalls zuzüglich der Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung. Maßgeblich sind die jeweils durch Automorphose veröffentlichten aktuellen Preisangaben. Alte Preislisten haben mit der Veröffentlichung einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit verloren. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist Automorphose berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 25 % übersteigt.
§ 4 Lieferung und Gefahrübertragung
4.1 Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und – sofern rechtlich zulässig – auf Gefahr des Auftraggebers. Automorphose ist zu Teillieferungen und deren Berechnung berechtigt. Die Verpackung wird auf Grundlage des Selbstkostenpreises in Rechnung gestellt, eine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsorgungsgesetz besteht nicht. Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers ab Lager der Automorphose an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Angaben über Transportversicherungen können den gültigen Versandkonditionen entnommen werden. Sollte Teillieferung erfolgen, so sind restliche Lieferungen versandkostenfrei.
4.2 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde. Lieferverzug tritt erst nach Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins um mehr als 14 Tage und nach schriftlicher Mahnung durch den Besteller Auftraggeber nach Ablauf dieser Frist ein.
4.3 Zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz ist der Besteller Auftraggeber erst berechtigt, wenn er Automorphose schriftlich unter Ablehnungsandrohung eine Nachfrist von mindestens weiteren 14 Tagen gesetzt hat. Sollten vVon Automorphose nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, wie Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, wie z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien sowie andere Fälle höherer Gewalt sowohl bei Automorphose als auch bei Vorlieferanten eintreten, oder stehen entgegen vertraglicher Zusagen erforderliche Lieferanten oder Fachkräfte nicht zur Durchführung der Bestellung zur Verfügung, verlängert dies die Lieferfrist ungeachtet des Rücktrittsrechtes von Automorphose entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von Automorphose nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Automorphose teilt dem Besteller Auftraggeber Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen unverzüglich mit.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
5.1 Grundsätzlich wird die Ware von Automorphose gegen Rechnung geliefert. Allerdings behält sich Automorphose das Recht der Vorauskasse vor. Der Rechnungsbetrag wird nach Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
5.2 Verzug tritt automatisch 30 Tage nach Rechnungszugang oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht. Automorphose behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet die ihm angebotene Ware anzunehmen; andernfalls kommt er in Annahmeverzug. Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Auftraggebers verzögert, wird die Ware auf Kosten und auf Gefahr des Auftraggebers eingelagert.
5.4 Der Kaufpreis für Versandware ist bei Übergabe der Ware fällig und wird per Nachnahme erhoben. Zahlungen für geleistete Arbeiten sind bei der Übernahme des Auftragsgegenstandes, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Zugang der Rechnung, jedoch immer vor Erhalt des Auftragsgegenstandes zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Automorphose über den Betrag ungehindert verfügen kann. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist Automorphose berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p. a. über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu fordern.
§ 6 Entwürfe, Schutzrechte, Rechte Dritter
Auch die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Entwürfe, die von Automorphose erstellt und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sowie von Automorphose gefertigte Muster, Rein-Zeichnungen, Datensätze, Modelle und Werkzeuge bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleibt Automorphose Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert Automorphose zu, dass die von ihm vorgelegten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Marken-, Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht verletzen. Automorphose trifft diesbezüglich keine Prüfungspflicht. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung der bezeichneten Rechte, stellt der Auftraggeber Automorphose von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Inanspruchnahmen frei.
Falls Automorphose nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist Automorphose berechtigt, auch diesen geltend zu machen. Überfällige Forderungen werden durch Automorphose grundsätzlich an einen Rechtsbeistand oder ein Inkassounternehmen abgegeben; die dadurch entstehenden Kosten sind im Verzugsfall vom Besteller zu tragen.
§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung
7.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Automorphose anerkannt sind.
7.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, wenn dieses auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht
8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten (einschließlich Zinsen, etwaiger Prozess- und sonstiger Nebenkosten) aus sämtlichen mit dem Besteller geschlossenen Verträgen Eigentum der Automorphose.
8.2 Der Besteller Auftraggeber ist nicht berechtigt, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware zu verkaufen und insbesondere nicht über sie zu verfügen oder sie mit Rechten Dritter zu belasten. Er hat die Ware pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern. Veräußert der Besteller Auftraggeber die Ware gleichwohl, tritt er Automorphose bereits jetzt alle Forderungen hieraus in Höhe der noch offenen Verbindlichkeiten ihm gegenüber ab, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. Automorphose nimmt diese Abtretung mit Zustandekommen des Vertrages an. Entsprechendes gilt im Fall der Beschädigung oder des Verlustes der Ware hinsichtlich der Ersatzleistung oder Versicherungssumme. Der Besteller Auftraggeber ist verpflichtet, Automorphose die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
8.3 Der Besteller Auftraggeber hat Automorphose über jeden Standortwechsel und jedes das Vorbehaltseigentum betreffende oder gefährdende Ereignis (z. B. Pfändungen) unverzüglich unter Übersendung der entsprechenden Unterlagen (z. B. Pfändungsprotokolle) schriftlich zu unterrichten. Die Kosten einer etwa erforderlichen Intervention der Automorphose trägt der Besteller.
8.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Automorphose zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Bei einer Rücknahme der Ware ist der aus deren Weiterveräußerung erzielte Erlös, bei einer Zahlung der abgetretenen Forderung der aufgrund der Abtretung gezahlte Betrag jeweils zunächst auf Zinsen und Kosten und dann auf die noch offene(n) Forderung(en) der Automorphose zu verrechnen.
8.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch Automorphose gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Automorphose steht wegen seiner Forderung(en) aus der Bestellung ein Pfandrecht an den aufgrund der Bestellung in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
9.1. Geringfügige Änderungen in Farbe und Design der Ware lösen keinen Schadenersatzanspruch oder anderweitige Gewährleistungsrechte aus.
9.2 Automorphose haftet nur für Schäden, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt haftet Automorphose nicht. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Gebäudeschäden und den Verlust von Daten. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.
9.3 Änderungen, die auf der Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller nicht unzumutbar sind. Sofern ein Mangel an einem Auftragsgegenstand durch Automorphose zu vertreten ist, ist Automorphose berechtigt, nach seiner Wahl den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern, sofern Automorphose der Mangel innerhalb vertretbarer Zeit nach Kenntnis des Mangels gemeldet wurde. Als vertretbar gilt insoweit ein Zeitraum von drei Werktagen nach Kenntnis vom Mangel. Scheitern zwei Nachbesserungsversuche der Automorphose, entfällt das Recht auf Nachbesserung. Ist Automorphose zur Nachbesserung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Automorphose zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise eine Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
9.4 Transportschäden hat der Besteller Auftraggeber unverzüglich gegenüber dem Lieferunternehmen und Automorphose zu melden und zu belegen. Für durchgeführte Arbeiten gilt, dass die Abnahme des Auftragsgegenstandes bei Automorphose erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird der Auftragsgegenstand trotz der Kenntnis eines Mangels abgenommen, so gilt der Mangel als akzeptiert, sofern sich der Besteller dafür nicht Gewährleistungsrechte vorbehält.
9.5 Für nicht erkannte Mängel gewährt Automorphose Gewährleistung wie nachstehend aufgeführt. Automorphose haftet nicht für Schäden, die nicht am Auftragsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers, es sei denn, die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes finden Anwendung. Soweit die Haftung der Automorphose ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung aufgrund von Handlungen und Unterlassungen seiner Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sollte die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Automorphose beruhen oder ein Personenschaden vorliegen, gilt vorstehende Haftungsbeschränkung nicht. Sie gilt außerdem nicht, wenn Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend gemacht werden. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Wenn durch Automorphose fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Gewährleistungsfrist auf Waren beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Die Gewährleistungsfrist für an Neufahrzeugen durchgeführte Arbeiten beträgt ebenfalls 24 Monate, für an Gebrauchtfahrzeugen durchgeführte Arbeiten dagegen nur 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Diese Fristen sind Verjährungsfristen und gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, nicht dagegen für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
§ 10 Datenschutz
10.1. Automorphose nutzt die erhobenen Kundendaten ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von Automorphose gespeichert und verarbeitet. Im Übrigen verweisen wir auf unsere separat abrufbare Datenschutzerklärung.
10.2 Meldet sich der Auftraggeber für den „Automorphose Newsletter“ an, wird die E-Mail-Adresse des Bestellers ausschließlich zum Zwecke der Werbung verwendet.
10.3 Der Auftraggeber verfügt jederzeit über das Recht zur kostenlosen Auskunft, Berichtigung, Sperrung und gegebenenfalls Löschung seiner gespeicherten Daten. Ein entsprechender Wunsch des Bestellers kann an die unter Ziffer 4 Nr. 1 dieser AGB aufgeführte Anschrift mitgeteilt werden.
§ 11 Internetauftritt
Automorphose bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren, auf seiner Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Automorphose übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ihren Websites bereitgestellten Informationen. Gleiches gilt für die Inhalte externer Websites, auf welche diese Seiten über Hyperlinks direkt oder indirekt verweisen und auf deren Inhalt Automorphose keinen Einfluss hat.
Automorphose verwendet die für eine Bestellung, für die Anmeldung zu einem Newsletter-Dienst oder z. B. für die Beteiligung an einer Sonderaktion benötigten betriebs- oder/und personenbezogenen Daten ausschließlich zur Bearbeitung dieser Vorgänge und stellt sicher, dass alle datenschutzrechtlichen Belange vollständig erfüllt werden. Insbesondere stellt Automorphose diese Daten Dritten nicht zur Verfügung. Der Besteller ist über Erhebung, Gebrauch und Verarbeitung seiner Daten ausführlich unterrichtet worden und stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu.
§ 12 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist Düsseldorf / Düsseldorf.
12.2 Gerichtsstand für beide Teile ist Düsseldorf, sofern der Besteller Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
Stand 09/2018